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Neuigkeiten
» Lohnsteuerkarte 2004
19.01.2005
 
Durch die Neuregelungen für die elektronische Lohnssteuerbescheinigung erhält der Arbeitnehmer nunmehr grundsätzlich einen Ausdruck der übermittelten Bescheinigung ausgehändigt. Deshalb wird die Lohnsteuerkarte 2004 nicht mehr an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Diese verbleibt beim Arbeitgeber, wobei eine Aufbewahrungspflicht grundsätzlich nicht besteht (also nur freiwillige Aufbewahrung).
Wurde der Arbeitgeber im Jahr 2004 gewechselt oder hat einer der Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung, ist die Lohnsteuerkarte weiterhin an den Arbeitnehmer herauszugeben.
 

 
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