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Neuigkeiten
» Rechnung – Verweis auf Lieferschein
19.01.2005
 
Die Finanzverwaltung hat bestätigt, dass das Leistungsdatum auch aus dem Lieferschein hervorgehen kann. Wenn das Ausstellungsdatum des Lieferscheins den Leistungszeitpunkt richtig wieder gibt, ist auch folgender Hinweis auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein ausreichend:
„Das Datum des Lieferscheins entspricht dem Leistungszeitpunkt“.
Für die Angabe des Leistungszeitpunkts kann also jetzt alternativ auf das Rechnungsdatum oder das Datum des Lieferscheins Bezug genommen werden.

 

 
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