Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Private Altersvorsorge

Derzeit befinden sich 83 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Abstrakte Verweisung
(Abstrakte) Verweisung
Bei der Absicherung der Erwerbskraft stand in den vergangenen Jahren die Verweisungsfrage im Mittelpunkt der Diskussion. Es geht dabei um die Frage, ob eine Versicherungsperson, die nach Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann, auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Ist dies der Fall, so bleibt der Versicherer bei den alten Bedingungswerken leistungsfrei, weil bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht vorliegt. Man unterscheidet zwei Verweisungstypen:
- abstrakte Verweisung: Der Versicherungsnehmer übt keine Tätigkeit aus und wird vom "grünen Tisch" auf eine ihm mögliche Tätigkeit verweisen. Der LVM verzichtet bedingungsgemäß (seit L 240 07/2000) auf die Möglichkeit der abstrakte Verweisung. D.h. die BU-Leistungen fließen, wenn die konkret vom Versicherten ausgeübte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr möglich ist.
- konkrete Verweisung: Der Versicherungsnehmer übt eine Tätigkeit aus, die den oben genannten Anforderungen entspricht.
Die konkrete Verweisung ist auch in den neuen Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen noch möglich!



 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker