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Abtretung
Abtretung
Durch Abtretung können die eigenen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag auf eine dritte Person übertragen werden. Sämtliche Rechte gehen damit auf den neuen Gläubiger über, der Versicherungsnehmer ist allerdings weiterhin verpflichtet, die Beiträge zu zahlen. Damit die Abtretung gegenüber dem Versicherer wirksam wird, muss sie ihm vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt werden. Sie dient in den meisten Fällen zur Kreditsicherung.


 
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