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Anfechtung
Anfechtung
Wenn ein Irrtum oder eine arglistige Täuschung vorliegt, kann der Versicherungsvertrag angefochten werden. Unter einem Irrtum versteht man das unbewusste Auseinanderfallen von Wille und tatsächlicher Erklärung. Der Versicherungsvertrag wird durch eine Anfechtung rückwirkend unwirksam. Die beiden Vertragspartner müssen sich dann die Leistungen gegenseitig zurückgewähren.


 
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