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Beitragsfreistellung
Beitragsfreistellung
Bei Versicherungen, zu denen noch Folgebeiträge zu entrichten sind, kann der Versicherungsnehmer schriftlich beantragen, in der Zukunft von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Der Antrag kann zum Schluss des Versicherungsjahres, bei Ratenzahlung auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von vier Wochen zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts (frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres) gestellt werden. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Nach einer Beitragsfreistellung kann innerhalb eines Jahres die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden, wenn dies beantragt wurde.


 
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