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Beleihung
Beleihung
Eine Lebensversicherung kann bis zur Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden. Ausgezahlt wird dann ein günstiges Darlehen auf die zukünftige, zu erwartende Versicherungsleistung. Je nach Lage des Kapitalmarktes wird ein Zinssatz bestimmt. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, wird der als Darlehen ausbezahlte Betrag mit der Versicherungsleistung verrechnet, soweit er nicht bereits zurückgezahlt ist. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf ein Versicherungsdarlehen.


 
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