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Infodatenbank / Private Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 83 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Bezugsrecht |
Bezugsrecht
Das Recht einer anderen Person, bei Eintritt des Versicherungsfalles die Leistungen aus dem Vertrag zu verlangen. Der Versicherungsnehmer muss alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag übernehmen. Das Bezugsrecht kann sich auf den Todesfall und den Erlebensfall sowie den Berufsunfähigkeitsfall beziehen. Es gibt ein widerrufliches Bezugsrecht, das vom Versicherungsnehmer jederzeit einseitig geändert, aufgehoben oder eingeschränkt werden kann. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht kann die Aufhebung bzw. Einschränkung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten erfolgen. Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss dem Versicherer die letzte Begünstigungsbestimmung schriftlich vorliegen.
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