Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Private Altersvorsorge

Derzeit befinden sich 83 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Bezugsrecht
Bezugsrecht
Das Recht einer anderen Person, bei Eintritt des Versicherungsfalles die Leistungen aus dem Vertrag zu verlangen. Der Versicherungsnehmer muss alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag übernehmen. Das Bezugsrecht kann sich auf den Todesfall und den Erlebensfall sowie den Berufsunfähigkeitsfall beziehen. Es gibt ein widerrufliches Bezugsrecht, das vom Versicherungsnehmer jederzeit einseitig geändert, aufgehoben oder eingeschränkt werden kann. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht kann die Aufhebung bzw. Einschränkung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten erfolgen. Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss dem Versicherer die letzte Begünstigungsbestimmung schriftlich vorliegen.


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker