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Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung
Damit der Versicherer seine Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kann, berücksichtigt er bei der Beitragskalkulation Rechnungsgrundlagen, die auf vorsichtigen Annahmen beruhen. Aufgrund dieser Kalkulation können Risiko- und Kostengewinne entstehen, wenn die zu erbingenden Leistungen für Versicherungsfälle und Kosten im entsprechenden Geschäftsjahr geringer sind als die hierfür kalkulierten Aufwendungen. Gewinne werden auch durch Zinsgewinne erzielt, wenn aus den der Deckungsrückstellung zugeordneten Kapitalanlagen eine höhere Verzinsung erzielt wird als der garantierte Zins.

Die versicherten Personen sind an den jährlich zu ermittelnden Gewinne zeitnah und entstehungsgerecht beteiligt. Die entsprechenden Zins-, Risiko- und Kostengewinne werden einzelnen Bestandsgruppen zugeordnet und in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingestellt. Aus dieser werden jeder einzelnen Versicherung Gewinnanteile zugewiesen. Der Vorstand legt auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars jährlich die Höhe der Gewinnanteile fest. Diese werden im Geschäftsbericht ausgewiesen.


 
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