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Infodatenbank / Private Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 83 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Schweigepflicht |
Schweigepflicht
Das Gesetz schreibt bestimmten Berufsgruppen (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Seelsorger) vor, über Ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertraute Inhalte Stillschweigen zu bewahren. Daher benötigt der Versicherer vom Versicherungsnehmer und der zu versichernden Person eine Entbindung von der Schweigepflicht. Bei der LVM Lebensversicherungs-AG lautet sie folgendermaßen:
Ich ermächtige den Versicherer, zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen ich in Behandlung war oder sein werde sowie andere Personenversicherer über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen. Der Versicherer darf auch die Ärzte, die die Todesursache feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tod untersuchen oder behandeln werden sowie Behörden - mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern - über die Todesursache oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus.
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