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Widerspruchsrecht
Widerspruchsrecht
Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Bedingungen und Verbraucherinformationen nicht übergeben hat, gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheines, der Bedingungen und Verbraucherinformationen als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen schriftlich widerspricht. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein sowie die obigen Unterlagen vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheines schriftlich über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist.


 
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