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Infodatenbank / Recht iNet-Marketing |
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| Derzeit befinden sich 89 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Eigenheimzulage (für Anschaffungen ab 01.01.2006 abgeschafft) |
Eigenheimzulage
Der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum wird vom Staat über die Eigenheimzulage gefördert. Seit 2003 gilt das aber nur noch für Familien oder Singles mit Kindern. Die Zulage setzt sich zusammen aus einem Familiengrundbetrag und der Kinderzulage.
Allein Stehende dürfen bis zu 70.000 Euro, Verheiratete bis zu 140.000 Euro in zwei Jahren als Summe der positiven Einkünfte erzielen, um von der Förderung profitieren zu können. Zu den Einkünften zählen zum Beispiel auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
Die Eigenheimförderung kann pro Person nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Die Eigenheimzulage löste 1996 Paragraf 10e Einkommensteuergesetz (EstG), Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, ab. |
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