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Infodatenbank / Recht iNet-Marketing |
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| Derzeit befinden sich 89 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Haftung für Links |
Haftung für Links
Immer wieder fragen Webmaster, ob sie für die Inhalte verlinkter Seiten gerade zu stehen haben. Viele versuchen sich mit Disclaimern zu helfen und sehen sich dazu von einem Urteil des LG Hamburg genötigt. Selbst der Spiegel sieht sich gezwungen darauf hinzuweisen, dass eine Verantwortlichkeit für die Inhalte externer Internetseiten nicht besteht.
Ob man für die Inhalte einer verlinkten Seite haftet, ist jedoch keine Frage eines allgemein gehalten Disclaimers. Wer den Eindruck erweckt, mit den verlinkten Inhalten in einem Zusammenhang zu stehen, kann durch den Disclaimer eine Haftung nicht ausräumen, wer lediglich einen Link setzt, ohne die Inhalte zu kommentieren oder sich in anderer Weise den Inhalt der verlinkten Seite besonders zu eigen zu machen, haftet im Regelfall auch ohne Disclaimer nicht.
Leider haben sich trotz eindringlicher Aufforderung weder der deutsche noch der europäische Gesetzgeber der Frage der Haftung für Links angenommen, so dass es bei den allgemeinen Grundsätzen bleibt. Letztlich ist es daher wie so oft Frage einer juristischen Prüfung im Einzelfall, ob man für die Rechtsverletzungen anderer zur Verantwortung zu ziehen ist. Ratsam ist jedenfalls bei bekannt werden von offensichtlichen Rechtsverletzungen, den entsprechenden Link zu entfernen. Die Aufnahme eines allgemeinen Disclaimers auf die Homepage hilft jedenfalls nicht. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof entschieden und moderate Maßstäbe angesetzt.
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