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Trennungsgebot
Trennungsgebot
Eine aus dem Standesrecht der Werbewirtschaft entstammende Regel ist das Verbot der Vermischung von Werbung und redaktionellem Inhalt. Der Leser muss deutlich unterscheiden können, was redaktioneller Text und was Werbung ist. Entgeltliche Anzeigen sind daher so vom redaktionellen Teil abzuheben, dass der Werbecharakter dem Durchschnittsleser ohne weiteres erkennbar ist. Natürlich sind die Grundsätze zum Trennungsgebot in Printmedien nicht 1:1 auf das Internet übertragbar. Der User wird im Internet vielleicht eher Werbung "im Text" oder im engeren Zusammenhang erwarten als in herkömmlichen Zeitschriften. Bei Seiten mit redaktionellem Inhalt kann dies jedoch anders sein. Insofern ist beispielsweise Vorsicht geboten bei im Text angebrachten IntelliTXT-Links auf Unternehmen. Jedenfalls wenn mit dieser Werbung Einnahmen erzielt werden, kann ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegen.


 
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