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Abfall
Abfall

Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine sog. Entledigung liegt vor, wenn die Sache verwertet oder beseitigt wird.Von Entledigung wird auch gesprochen, wenn der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache aufgibt und jede weitere Zweckbestimmung wegfällt.

Einschlägige Regelungen finden sich im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Weil zahlreiche Verordnungsermächtigungen und Durchführungsvorschriften diese Regelungen ergänzen, wird das Abfallrecht auch in weiteren Bundesgesetzen (z.B. Fleischhygienegesetz) und in den Landesabfallgesetzen der Länder geregelt.

Objektiv kann eine Sache dann Abfall sein, wenn sie ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt und ihre Entsorgung geboten ist - zum Beispiel um Umwelt und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen. Dabei kommt es auf den Wert bzw. die Wertlosigkeit der Sache nicht an.


Ob es sich im Einzelfall um Abfall handelt, kann problematisch sein. Verseuchtes Erdreich zum Beispiel entspricht erst nach dessen Aushub dem Abfallbegriff, da nur bewegliche Sachen Abfall sein können.

Es gilt der Grundsatz der Eigenentsorgung. Die Aufgabe der Entsorgung wird jedoch zunehmend von Abfallverbrennungsanlagen übernommen. Die Entsorgung auf großen Deponien hingegen ist rückläufig.

Das Abfallrecht unterscheidet zwischen nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sondermüll).

Überwachungsbedürftig sind alle Abfälle, die beseitigt oder verwertet werden.
Besonders überwachungsbedürftig sind Abfälle, wenn sie nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, wasser- oder luftgefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hevorbringen können. Diese Abfälle werden abschließend in der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (BestBüAbfV) bestimmt.
Nicht überwachungbedürftig sind nur die Abfälle zur Verwertung, die nicht durch eine Rechtsverordnung zu überwachungsbedürftigen oder besonders überwachungsbedürftigen Abfällen erklärt wurden.


 
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