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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Abgaben |
Abgaben
"Abgaben" ist ein Sammelbegriff für alle öffentliche Geldleistungen. Sie sind nicht rückzahlbar und werden vom Staat oder einem anderen Hoheitsträger erhoben, um Einnahmen zu erzielen oder wirtschaftspolitische Ziele zu verwirklichen. Grundlage für diesen Anspruch ist das öffentliche Recht.
Zu unterscheiden sind Abgaben, die mit einer Gegenleistung verbunden sind (Gebühren, Beiträge) und Abgaben, die unabhängig von einer Gegenleistung gezahlt werden müssen (Steuern, Zölle).
Hierbei sind die Gebühren nochmals von den Beiträgen abzugrenzen:
Beiträge werden für die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben (z.B. Erschließungsbeitrag).
Gebühren sind hingegen immer mit einer tatsächlichen Inanspruchnahme verbunden (z.B. Eintrittsgelder).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Steuern |
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