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Abmahnverein
Abmahnverein

Ein Abmahnverein ist ein Verein, dessen Gründungszweck und Hauptaufgabe die gewerbsmäßige Vornahme wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist.

Praxistipp:
Die Notwendigkeit ihrer Existenz und die Geschäftspraxis dieser Vereine ist umstritten. Um dem Vorwurf des "Gebührenschindens" entgegenzuwirken, wurde vom Gesetzgeber durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klar gestellt, dass eine gebührenpflichtige Abmahnung auf Grund nur unwesentlicher Beeinträchtigungen unzulässig ist. Außerdem muss ein berechtigtes Interesse (z.B. Konkurrenz) hinsichtlich einer Abmahnung bestehen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abmahnung/ Unlauterer Wettbewerb
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Ratgeber:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 1
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 2


 
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