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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Absprachen im Strafverfahren |
Absprachen im Strafverfahren
Eine Absprache im Strafverfahren, auch "deal" genannt, ist eine in der Strafprozessordnung nicht geregelte Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten über den Stand und die Aussichten des Verfahrens sowie über die weitere Vorgehensweise im Prozess. Zu den Verfahrensbeteiligen zählen Richter, Staatsanwaltschaft und Angeklagter.
Absprachen im Strafverfahren sind zulässig, wenn die strafprozessrechtlichen Grundsätze nicht berührt werden; ganz besonders dann, wenn die Aufklärungspflicht des Richters und die Strafzumessung nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten gestellt werden.
Auch die freie Willensentschließung des Angeklagten darf nicht beeinträchtigt werden. So ist zum Beispiel die Vereinbarung eines Rechtsmittelsverzichts vor Urteilsverkündung nicht zulässig.
Eine Absprache muss in der Hauptverhandlung unter der Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten stattfinden und muss im Protokoll festgehalten werden.
Das Gericht kann in einer Absprache eine Strafobergrenze oder Strafmilderung zusagen, die Strafe muss aber letztlich schuldangemessen sein.
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