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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Abstandsflächen |
Abstandsflächen
Bestimmungen über Abstandsflächen sind in den Regelung der Musterbauordnung (MBO) bzw. den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer zum Schutz der Nachbarn und der Allgemeinheit vor übermäßiger Bebauung zu finden.
Die Abstandsflächen sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden und entsprechen der Gebäudehöhe und der Gebäudebreite. In den meisten Fällen müssen diese Abstandsflächen auf dem Baugrundstück liegen und dürfen nicht bebaut werden. Sie dürfen sich auch nicht gegenseitig überschneiden.
Durch die Abstandsflächen soll sichergestellt werden,
dass die Gebäude ausreichend Licht bekommen,
dass der Brandschutz gewährleistet ist,
dass die Gebäude ausreichend Luftzufuhr haben usw.
Die Tiefen der Abstandsflächen sind unterschiedlich. Sie richten sich beispielsweise nach der Gebietsausweisung im Bebauungsplan oder dem Charakter der bereits bestehenden Bebauung.
Grenzgaragen sind oftmals entweder in den Abstandsflächen von Gebäuden und ohne eigene Abstandsflächen zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Die einzelnen Regelungen hierzu sind jedoch sehr unterschiedlich.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 6 MBO |
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