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Adoption/ internationale
Adoption/ internationale

Bei einer internationalen Adoption wird ein ausländisches Kind angenommen.

Die Zuständigkeiten und die praktische Ausführung einer internationalen Adoption sind im Adoptionsübereinkommensausführungsgesetz geregelt. Das Adoptionswirkungsgesetz bestimmt die rechtlichen Voraussetzungen einer Adoption, die auf einer ausländischen Entscheidung oder auf ausländischen Sachvorschriften beruht.Wichtige Stellen für eine internationale Adoption in Deutschland sind:

Die Bundeszentrale für Auslandsadoptionen - das ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Zentrale Adoptionsstellen - sie sind bei den Landesjugendämtern eingerichtet.
Zuständig zur Feststellung der Adoption ist das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Adoption


 
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