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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Akteneinsicht |
Akteneinsicht
Akteneinsicht ist das Recht von Verfahrensbeteiligten und sonstigen Interessenten zur Einsichtnahme in gerichtliche oder behördliche Verfahrensakten.
Neben den Regelungen in den allgemeinen Verfahrensrechten ist das Akteneinsichtsrecht auch in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt.
Zivilrecht: Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich Auszüge und Abschriften erteilen lassen.
Dritte Personen dürfen die Akten nur einsehen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Strafrecht: In einem Strafverfahren sind u.a. der Verteidiger des Beschuldigten, der Staatsanwalt und die Gerichte befugt, die vorliegenden Akten einzusehen.
Privatpersonen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, so kann auch dem Verteidiger die Akteneinsicht versagt werden.
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