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Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt. Als alkoholisiert gilt, wer:
25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder
0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Die Tat wird von der Verwaltungsbehörde in aller Regel mit einem Bußgeld belegt.
Ferner droht ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten.
Praxistipp:
Zur Festellung des Alkoholgehalts kann die Polizei eine Atemprobe ("ins Röhrchen pusten" oder die Entnahme einer Blutprobe anordnen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Fahruntüchtigkeit
Trunkenheit im Verkehr
Blutprobe