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Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt. Als alkoholisiert gilt, wer:

25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder
0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Die Tat wird von der Verwaltungsbehörde in aller Regel mit einem Bußgeld belegt.

Ferner droht ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten.

Praxistipp:
Zur Festellung des Alkoholgehalts kann die Polizei eine Atemprobe ("ins Röhrchen pusten" oder die Entnahme einer Blutprobe anordnen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Fahruntüchtigkeit
Trunkenheit im Verkehr
Blutprobe

Ratgeber:

Verkehrsunfall Teil 3


 
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