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Angeschuldigter
Angeschuldigter

Bezeichnung für den einer Straftat Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Angeschuldigter ist der Beschuldigte im Zwischenverfahren des Strafprozesses, also:

nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens
vor Eröffnung des Hauptverfahrens (Haupthandlung)
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen (Eröffnungsbeschluss), wird der Beschuldigte dann als Angeklagter bezeichnet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Angeklagter
Anklage
Beschuldigter
Ermittlungsverfahren
Eröffnungsbeschluss
Hauptverhandlung
Staatsanwaltschaft
Strafprozess

Norm:

§ 157 StPO


 
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