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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Anleitung zu Straftaten |
Anleitung zu Straftaten
Die Anleitung zu Straftaten ist ein Straftatbestand gegen die öffentliche Ordnung.
Strafbar ist demnach, wer Schriften, die geeignet sind, als Anleitung zur Begehung einer Straftat zu dienen (z.B. Flugblätter, Bücher, usw.):
verbreitet,
öffentlich ausstellt,
anschlägt, vorführt
oder sonst zugänglich macht.
Der Straftatbestand soll vor allem der Terrorbekämpfung dienen und politisch motivierte Gewalttaten verhindern.
Das geschützte Rechtsgut ist in erster Linie der öffentliche Frieden. Er soll effektiv dadurch geschützt werden, dass bereits bestimmte Handlungen im Vorfeld der Gewalt, die die Bereitschaft zur Gewalttätigkeit steigern und ein gewaltförderndes Klima begünstigen, unter Strafe gestellt werden.
Norm:
§ 130 a StGB |
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