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Anstellungsbetrug
Anstellungsbetrug

Ein Anstellungsbetrug liegt vor, wenn sich jemand durch falsche Angaben eine Beschäftigung erschleicht, z.B. wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Qualifikationen einen Arbeitsvertrag erhält, den sein Vertragspartner bei Kenntnis der wahren Qualifikationen nicht abgeschlossen hätte.

Es muss beim Arbeitgeber durch die Einstellung zu einem Schaden gekommen sein.

Hierbei ist zwischen privat-rechtlichen Arbeitsverhältnissen und Beamtenanstellungen zu unterscheiden.

Bei privat-rechtlichen Arbeitsverhältnissen liegt ein Schaden vor, wenn zwischen Leistung (Lohn) und Gegenleistung (Arbeit) ein Mißverhältnis besteht. Ein Schaden wird in folgenden drei Fällen angenommen:

Anstellung in einer Vertrauensstellung,
Anstellung bei mangelnden persönlichen Voraussetzungen,
Anstellung aufgrund bewußter Fehlangaben.
Anders ist dies bei Beamtenanstellungen, da es sich hier um eine einseitige, vom Staat festgesetzte Leistung handelt, die an feste Voraussetzungen geknüpft ist (z.B. Laufbahnvoraussetzungen). Erfüllt der Bewerber diese Voraussetzungen, dann entsteht für den Staat auch kein Schaden.


siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betrug

Ratgeber:

Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


 
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