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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer zur Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages verpflichtet ist.

Der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn der Arbeitsaufnahme über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu informieren.

Arbeitnehmerschaft ist charakterisiert durch:

persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber,
Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers und
Einbindung des Arbeitnehmers in eine betriebliche Organisation.
Arbeitnehmer sind als gegen Entgelt Beschäftigte grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie in der Unfallversicherung.

In der Gestaltung des Arbeitsvertrages sind die Parteien grundsätzlich frei. Eingeschränkt wird dies allerdings durch kollektive Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen).

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsvertrag
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Feste freie Mitarbeit
Scheinselbstständigkeit

Ratgeber:

Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2
Scheinselbstständigkeit Teil 1
Scheinselbstständigkeit Teil 2

Norm:

§ 5 ArbGG


 
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