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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Arbeitnehmerüberlassung/ Leiharbeitsverhältnis |
Arbeitnehmerüberlassung/ Leiharbeitsverhältnis
Bei einem Leiharbeitsverhältnis verleiht der Arbeitgeber den Leiharbeitnehmer an einen Entleiher.
Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers bleibt jedoch der Verleiher.
Der Entleiher wird also nicht Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers. Er ist aber Inhaber des Direktionsrechts, d.h. der Leiharbeitnehmer hat seine Weisungen zu befolgen.
Praxistipp:
Entleiher und Verleiher haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer des Leiharbeitnehmers.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmerüberlassung/ gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung/ illegale
Arbeitnehmerüberlassung/ Rahmenarbeitsverhältnis
Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2 |
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