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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Arbeitnehmerüberlassung/ Rahmenarbeitsverhältnis |
Arbeitnehmerüberlassung/ Rahmenarbeitsverhältnis
Der Verleiher bleibt der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers.
Der Verleiher:
ist zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet,
ist zur Abgabe der Lohnsteuerbeiträge verpflichtet,
zahlt die Vergütung.
Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit über das Leiharbeitsverhältnis auszuhändigen. Nichtdeutschen Arbeitnehmern ist das Merkblatt in ihrer Muttersprache auszuhändigen.
Praxistipp:
Auch bei Leiharbeitnehmern kann einzelvertraglich nicht von den gesetzlichen Kündigungsfristen abgewichen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmerüberlassung/ gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung/ illegale
Arbeitnehmerüberlassung/ Leiharbeitsverhältnis
Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2 |
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