|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Arbeitnehmerüberlassung/ illegale |
Arbeitnehmerüberlassung/ illegale
Arbeitnehmerüberlassung, die ohne Erlaubnis vorgenommen wird bzw. die gegen Gesetze verstößt, ist illegal.
Als Folge einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung:
ist der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher unwirksam. Im Gegenzug wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zu den mit dem Verleiher vereinbarten Bedingungen fingiert.
hat der Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verleiher, es sei denn die Unwirksamkeit des Vertrages war ihm bekannt.
haftet der Entleiher für die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer.
kann die Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmerüberlassung/ gewerbsmäßige |
|
|