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Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld

Sozialversicherungsrechtlicher Entgeltersatzanspruch, der den Lebensunterhalt des Arbeitslosen sichert.

Das Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld sind:

Arbeitslosigkeit (Beschäftigungslosigkeit und Beschäftigungssuche)
persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
Erfüllung einer Anwartschaftszeit
Alter unter 65 Jahre
Als arbeitslos gilt nur, wer beschäftigungslos und gleichzeitig beschäftigungssuchend ist. Er muss der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in den vergangenen drei Jahren - der so genannten "Rahmenfrist" - mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig war.

Arbeitslosengeld wird je nach Länge der versicherungspflichtigen Tätigkeit für eine Dauer zwischen 180 und 960 Kalendertagen gezahlt.

Für alle ab dem 1. Februar 2006 entstehenden Ansprüche wird die maximale Dauer auf 360 Tage verkürzt. Das ist bereits jetzt im Gesetz verankert.

Die Anspruchshöhe beträgt etwa 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des bisher bezogenen Nettoeinkommens.

Praxistipp:
Der Arbeitslose kann seit dem 1. Januar 2005 bestimmen, zu welchem Zeitpunkt der Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten soll. Er kann also den Tag der Entstehung des Leistungsanspruchs verschieben. Für ältere Arbeitslose kann es günstiger sein, Arbeitslosengeld erst zu einem späteren Zeitpunkt mit höherem Lebensalter zu beanspruchen, da sie dadurch einen Anspruch für eine längere Dauer erwerben.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe
Sozialgeld
Sozialhilfe
Sozialrecht

Ratgeber:

Arbeitslosengeld

Norm:

§ 117 SGB III


 
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