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Arbeitsschutz
Arbeitsschutz

Unter Arbeitsschutz versteht man alle Normen, die dem Arbeitgeber Pflichten zum Schutz der Arbeitnehmer auferlegen.

Diese Normen sind grundsätzlich für den Arbeitgeber zwingend.

Die Einhaltung der Normen wird durch die Gewerbeaufsichtsämter aber auch von den Berufsgenossenschaften überwacht.

Es wird unterschieden zwischen:

sozialem Arbeitsschutz:

Schutzvorschriften für besondere Arbeitnehmergruppen (Schwerbehinderte, Schwangere etc.)
technischem Arbeitsschutz:

Schutzvorschriften, die die technischen Anforderungen an den Arbeitsplatz beinhalten.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsunfall
Mutterschutz

Ratgeber:

Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


 
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