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Arbeitsunfall/ Berufskrankheit
Arbeitsunfall/ Berufskrankheit

Erkrankung infolge der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit.

Eine Berufskrankheit ist:

eine Erkrankung,
die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten hat und
die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt ist.
Was eine Berufskrankheit ist, bestimmt die Berufskrankheitenverordnung (BKV), im Einzelfall auch der Unfallversicherungsträger.

Die Berufskrankheit muss infolge der beruflichen Tätigkeit auftreten, d.h. sie muss einen wesentlichen Zusammenhang (Kausalität) zur beruflichen Tätigkeit aufweisen.

Bei zahlreichen Berufskrankheiten wird zusätzlich der sogenannte Unterlassungszwang gefordert. Eine Berufskrankheit liegt in diesen Fällen erst dann vor, wenn der Versicherte alle Tätigkeiten aufgeben musste, die für die Erkrankung ursächlich waren oder sein können.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsunfall
Arbeitsunfall/ Haftungsbeschränkung
Arbeitsunfall/ Wegeunfall
Gesetzliche Unfallversicherung

Norm:

§ 1 BKV


 
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