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Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur entgeltlichen Leistung verpflichtet. Er ist eine besondere Art des Dienstvertrages.

Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden (nicht jedoch der Ausbildungsvertrag), allerdings sind bei einem formlosen Abschluss nach dem Nachweisgesetz dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen nach dem Vertragsschluss die wesentlichen Vertragsbestandteile mitzuteilen.

Häufig ist dem Arbeitsvertrag eine Probezeit vorgelagert.

Durch einen Arbeitsvertrag werden folgende Pflichten begründet:

für den Arbeitgeber:
Entgeltzahlungspflicht,
Urlaubsgewährungspflicht,
Gleichbehandlungspflicht,
Fürsorgepflicht.
für den Arbeitnehmer:
Pflicht zur persönlichen Erbringung der Arbeitsleistung,
Treuepflicht.
Das Arbeitsverhältnis endet entweder durch Zeitablauf, Kündigung, Tod oder Erreichen des Rentenalters des Arbeitnehmers oder durch einen Aufhebungsvertrag.

Praxistipp:
Auch wenn der Arbeitsvertrag keine Schriftform bedarf, so ist doch unbedingt darauf zu achten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kündigung
Urlaub
Probearbeitsverhältnis
Probezeit

Ratgeber:

Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


 
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