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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Arrestverfahren |
Arrestverfahren
Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren im Zivil- und Verwaltungsprozess. Damit soll ein Anspruch gesichert werden, wenn der Gläubiger zwar eine Forderung gegen den Schuldner, aber keinen Vollstreckungstitel hat.
Ist dies der Fall, hat der Gläubiger einen Arrestanspruch.
Zudem muss ein Arrestgrund vorliegen, d.h. es muss zu befürchten sein, dass sich der Schuldner dem Vollstreckungszugriff entzieht.
Arrestanspruch und Arrestgrund sind glaubhaft zu machen.
Der dingliche Arrest betrifft das Vermögen des Schuldners, der persönliche Arrest die Person des Schuldners.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einstweilige Verfügung
Norm:
§ 916 ZPO |
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