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| Auflage/ Erbrecht |
Auflage/ Erbrecht
Die Auflage ist eine Gestaltungsmöglichkeit des Erblassers in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag).
Sie stellt die Anordnung des Erblassers gegenüber dem Betroffenen dar, die diesen zu einer Leistung verpflichtet, ohne gleichzeitig einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (z.B. die Nichtvermietung der vererbten Wohnung, die Pflege des Grabes des Erblassers).
Als Leistung kommt jegliches Tun oder Unterlassen in Betracht. Der Erblasser kann nur einen Erben oder Vermächtnisnehmer mit der Auflage beschweren. Keine Auflage liegt vor, wenn der Erblasser nur einen unverbindlichen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat und gar keine Verpflichtung zur Leistung festlegen wollte.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Berliner Testament
Gemeinschaftliches Testament
Testament
Vermächtnis |
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