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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Auflage während der Bewährungszeit |
Auflage während der Bewährungszeit
Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe kann mit einer Auflage versehen werden, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen sollen.
Dabei dürfen an den Verurteilten aber keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
Mögliche Auflagen sind z.B.:
eine Geldspende an eine karitative Institution
oder gemeinnützige Arbeit
oder die Zahlung einer Summe an die Staatskasse.
Das Gericht kann eine Entscheidung über Auflagen auch nach dem Urteil über die Strafaussetzung zur Bewährung treffen, ändern oder aufheben.
Praxistipp:
Eine Auflage ist rechtswidrig, wenn sie wegen eines krassen Missverhältnisses zur wirtschaftlichen Situation des Verurteilten rechtsmissbräuchlich erscheint.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 56 b StGB |
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