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Ausgleichsabgabe
Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten zu besetzen.

Sofern ein Arbeitgeber dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, hat er für jeden Nichtbeschäftigten eine monatliche Ausgleichszahlung zu leisten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Schwerbehinderte
Schwerbehinderte/ Beschäftigungspflicht
Gleichgestellte


 
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