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Auskunftsanspruch
Auskunftsanspruch

Auskunftsansprüche sind als Nebenleistungspflichten für eine Reihe von Fällen zur Sicherung von Ansprüchen gesetzlich geregelt.

Der Auskunftsanspruch sieht vor, dass der Verpflichtete über den Bestand des Anspruchs Auskunft zu erteilen hat z.B. der Ehegatte nach Beendigung des gesetzlichen Güterstandes über Zugewinn, Erbschaftsbesitzer gegenüber Erben.

Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich die Auskunftserteilung zudem als Nebenpflicht zu jedem anderen Rechtsverhältnis, sofern der Berechtigte über den Umfang seines Rechtes entschuldbar im Ungewissen ist.

Die Auskunft ist durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen. Besteht dabei Grund zu der Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt ist, hat der Verpflichtete bei nicht unbedeutenden Angelegenheiten eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass er den Bestand nach bestem Wissen angegeben hat.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Auskunftspflicht/ Verwaltungsrecht
Eidesstattliche Versicherung


 
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