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Auskunftspflicht/ Verwaltungsrecht
Auskunftspflicht/ Verwaltungsrecht

Die Auskunftspflicht im Verwaltungsrecht ist die Pflicht einer Behörde, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen, soweit dies erforderlich ist.

Die Auskunftspflicht ist Teil der Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber den direkt Beteiligten im allgemeinen Verwaltungsverfahren.

Sie verpflichtet die Behörden zur Erteilung von Auskünften, nicht dagegen auch zur Rechtsberatung. Die Reichweite der Auskunftspflicht richtet sich nach dem Empfängerhorizont der Beteiligten und der Komplexität der Sachlage.

In der Regel wird eine Auskunft auch nur dann erteilt, wenn ein Beteiligter die Behörde darum gebeten hat. Kennt jedoch jemand die für die Verfolgung seiner Rechte wesentlichen Vorschriften nicht oder hat er aus Unerfahrenheit oder Unkenntnis gar kein Problembewußtsein und kann daher nicht um Auskunft bitten, muss die Behörde den Beteiligten über seine Rechte und Pflichten im Verfahren belehren.


Wird die Auskunftspflicht von einer Behörde schuldhaft verletzt, kann der Adressat einen Amtshaftungsanspruch geltend machen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Amtshaftung
Beratungspflicht
Verwaltungsakt


 
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