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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Aussagedelikte |
Aussagedelikte
Aussagedelikte sind Straftatbestände, deren Tathandlung die falsche Aussage ist.
Dabei ist eine Aussage falsch, wenn sie mit der Wirklichkeit objektiv nicht übereinstimmt.
In verschiedenen Verfahren haben staatliche Stellen die Aufgabe, mit Hilfe von Zeugenaussagen Sachverhalte aufzuklären. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist durch falsche Zeugenaussagen gefährdet. Täter der Aussagedelikte können sein:
der Zeuge,
der Sachverständige
und die Partei im Zivilprozess.
Aussagedelikte sind insbesondere:
die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB),
der Meineid (§ 154 StGB),
eidesgleiche Bekräftigungen (§ 155 StGB)
und die falsche Versicherung an Eides Statt ( § 156 StGB).
Im Falle einer falschen uneidlichen Aussage oder eines Meineides muss die Aussage vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle geschehen, wie z.B. dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Nicht zur eidlichen Vernehmung zuständig dagegen sind die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.
Die Aussagen unterliegen grundsätzlich der Wahrheitspflicht und Vollständigkeitspflicht. Zur Aussage gehören nicht nur alle Angaben zur Sache, sondern auch schon die Angaben zur Person des Aussagenden.
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