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Ausserordentliche Kündigung
Ausserordentliche Kündigung

Kündigung ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Mit der ausserordentlichen Kündigung (fristlose Kündigung) kann das Arbeitsverhältnis unverzüglich (sofort) beendet werden. Die ausserordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.

Formale Anforderungen einer ausserordentlichen Kündigung:

sie muss schriftlich ausgesprochen werden,
sie muss eindeutig erklärt werden und
sie muss dem Empfänger zugehen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer ausserordentlichen Kündigung ist:

es muss ein wichtiger Grund vorliegen,
es muss dem Kündigenden unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist oder zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt fortzuführen und
die Kündigung muss innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist ausgesprochen werden.
Ein Grund, der die ausserordentliche Kündigung rechtfertigt liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass der kündigenden Partei eine weitere Zusammenarbeit mit der Gegenseite nicht zugemutet werden kann. Solche Gründe sind beispielsweise:

schwere Beleidigungen,
unbegründete Arbeitsverweigerung,
Werksdiebstähle,
sexuelle Belästigungen usw.
Die ausserordentliche Kündigung muss innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist ausgesprochen werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigende von den zur Kündigung berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhält. Mit Ablauf der Frist verfällt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung. Unbenommen dessen kann jedoch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Der Gekündigte kann verlangen, dass ihm die Kündigungsgründe unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Der Arbeitnehmer kann gegen die ausserordentliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Praxistipp:
Besteht ein Betriebsrat, so ist dieser vor der Kündigung zu hören. Ohne Anhörung des Betriebsrates ist die ausserordentliche Kündigung unwirksam. Für den Kündigenden empfiehlt es sich, neben der ausserordentlichen Kündigung vorsorglich die ordentliche Kündigung auszusprechen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit
Kündigung
Kündigungsfrist/ Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Personenbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung

Ratgeber:

Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2

Norm:

§ 626 BGB


 
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