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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Bahnreise |
Bahnreise
Die Rechtsgrundlagen für die Beförderung ergeben sich aus der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Die Rechtsfolgen eines Unfalls während einer Bahnreise ergeben sich dagegen aus dem Haftpflichtgesetz. Keine Anwendung finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Bei Nichtgebrauch des gekauften Fahrscheins kann der Reisende diese auch nach dem geplanten Reisedatum jederzeit gegen Rückerstattung des Fahrpreises zurückgeben. Die Rückgabefrist endet 6 Monate nach dem Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte. Jedoch hat die Bahn das Recht, eine entsprechende Bearbeitungsgebühr zu erheben. In der Praxis sieht es sogar so aus, dass nur ein bestimmter Betrag erstattet wird.
Die Bahn haftet nicht für Zugverspätungen oder die Folgen des gänzlichen Ausfalls einer Zugverbindung. Die Reisenden haben in diesen Fällen jedoch das Recht, andere, auch schnellere und komfortablere Zugverbindungen in Anspruch zu nehmen.
Die Haftung der Bahn bei Unfällen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik ist im Haftpflichtgesetz geregelt, die Haftung ist jedoch in der Höhe begrenzt. Auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes ist nicht vorgesehen.
Bei Reisen vom oder ins Ausland ergibt sich die Haftung aus dem Zusatzübereinkommen zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnpersonen- und Gepäckverkehr (CIV). Der Reisende kann seine Ansprüche auch bei einem Unfall im Ausland gegen die Deutsche Bundesbahn richten.
Die Haftung für aufgegebenes und verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck ist begrenzt auf ca.1.300 EUR je Gepäckstück und auf ca.20.450 EUR je PKW. Ein Gepäckstück gilt dann als verloren, wenn es nicht innerhalb einer Woche nach Ablauf der Lieferfrist abgeliefert wird.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Flugreise
Reisevertrag/ Rechte des Reisenden
Reisevertrag
Ratgeber:
Pauschalreisen Teil 1
Pauschalreisen Teil 2
Pauschalreisen Teil 3 |
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