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Bankgeheimnis/ Finanzbehörden
Bankgeheimnis/ Finanzbehörden

Das Bankgeheimnis beinhaltet die Pflicht der Kreditinstitute, Vermögensverhältnisse ihrer Kunden nicht gegenüber Dritten zu offenbaren.

Auch das Recht, entsprechende Auskünfte über Kunden zu verweigern, wird vom Bankgeheimnis umfasst.

Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist wiederum durch öffentlich-rechtliche Auskunftspflichten begrenzt.

So ist auch gegenüber Finanzämtern das Bankgeheimnis nicht unmittelbar rechtlich geschützt. Vielmehr besteht gegenüber Finanzämtern eine Auskunftsverpflichtung, wenn durch den Steuerpflichtigen keine weitere Aufklärung des Sachverhalts zu erwarten ist.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Steuergeheimnis


 
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