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Bauaufsicht
Bauaufsicht

Bauaufsichtsbehörden wachen von Amts wegen darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Erstellung eines Bauvorhabens und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Die Bauaufsicht hat in erster Linie die Aufgabe, über Baugenehmigungen zu entscheiden.

Die Einrichtung der Bauaufsichtsbehörden ist im jeweiligen Landesrecht geregelt.

In der Regel ist die Kreisverwaltungsbehörde die untere, die Regierung die mittlere und das Innenministerium des Landes die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Praxistipp:
Ein Bauherr darf ein Gebäude erst dann in Betrieb nehmen, d.h. beziehen und nutzen, wenn die schriftliche Abnahme der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bauordnungsverfügung


 
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