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Baulast
Baulast

Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen.

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer Verpflichtungen übernehmen, die einem Tun, Dulden oder Unterlassen ihres Grundstücks betreffen. Dabei handelt es sich um eine Beschränkung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Der Grundstückseigentümer geht dabei eine freiwillige (aber bindende) Verpflichtung gegenüber Dritten ein.

Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen und können bei berechtigtem Interesse (z.B. Kaufabsicht) von Dritten eingesehen werden.

Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt werden. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können:

Auflagen,
Bedingungen,
Befristungen und
Widerrufsvorbehalte
eingetragen werden.



 
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