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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Baunutzungsverordnung |
Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung ist eine Ausführungsregelung zum Baugesetzbuch. Anhand der Baunutzungsverordnung werden die Nutzungen der Flächen nach Art und Maß der Bebauung eingeteilt.
Dementsprechend werden die, den Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen unterliegenden, Gebiete in folgende Bauflächen untergliedert:
Wohnbauflächen,
gemischte Flächen,
gewerbliche Flächen,
Sonderflächen.
Baugebiete werden weiter untergliedert in:
Kleinsiedlungsgebiete,
reine Wohngebiete,
allgemeine Wohngebiete,
besondere Wohngebiete,
Dorfgebiete,
Mischgebiete,
Gewerbegebiete
und Industriegebiete.
Darüber hinaus wird auch noch die Bauweise der überbaubaren Grundstücksfläche und das Maß der baulichen Nutzung geregelt. Das Maß der baulichen Nutzung wird in dem einzelnen Bebauungs- oder Flächennutzungsplan oftmals durch Festlegung der Geschossflächen, Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse usw. vorgegeben. Möglich sind Einzelfallregelungen im Bebauungsplan oder Ausnahmegenehmigungen durch die Baugenehmigungsbehörde.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Ratgeber:
Baugenehmigung Teil 1
Baugenehmigung Teil 2
Norm:
§ 2 BauGB |
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