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Bauplanungsrecht
Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht stellt sicher, dass eine gewisse städtebauliche Ordnung entwickelt und erhalten wird, das Einzelbauvorhaben sich also in die bestehende Umgebung einfügt.

Die städtebauliche Ordnung wird zunächst durch die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinden gewährleistet.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Im Flächennutzungsplan ist die Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darzustellen (z.B. Bauflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft).

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise usw.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bauordnungsrecht
Bebauungsplan
Flächennutzungsplan

Ratgeber:

Baugenehmigung Teil 1
Baugenehmigung Teil 2


 
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