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Bauträger
Bauträger

Bauträger ist, wer gewerbsmäßig ein Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung durchführt unter gleichzeitiger Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten.

Ebenso wie Makler und Baubetreuer benötigen Bauträger zur Berufsausübung eine Gewerbeerlaubnis.

Der Bauträgervertrag besteht sowohl aus Elementen des Kauf- als auch des Werkvertrages.

Praxistipp:
Beim Kauf eines neuen Hauses oder einer Eigentumswohnung von einem Bauträger richten sich die Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts und nicht nach Kaufrecht!

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Werkvertrag/ Allgemein
Werkvertrag/ Gewährleistung und Schadensersatz

Ratgeber:

Bauverträge Teil 1
Bauverträge Teil 2


 
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