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Bebauungsplan/ qualifizierter
Bebauungsplan/ qualifizierter

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt die Art und Weise der Bebauung für einen relativ kleinen Gemeindeteil konkret fest.

Er wird aus dem für das gesamte Gemeindegebiet geltenden Flächennutzungsplan entwickelt. Festgelegt werden beispielsweise:

Art und Maß der Bebauung,
Bauweise,
Grundstücksflächen, die überbaut bzw. nicht überbaut werden dürfen,
Baugrundstücke für den Gemeindebedarf (z.B. Verkehrs- und Versorgungsflächen, Grünflächen, Kinderspielplätze usw.).
Der qualifizierte Bebauungsplan ist das Instrument, mit dem die Gemeinde die Bebauung der Grundstücke im Plangebiet umfassend und abschließend regeln kann. Sind die Festlegungen weniger konkret, liegt lediglich ein einfacher Bebauungsplan vor.

Der Bebauungsplan wird als Satzung der Gemeinde beschlossen und ist daher eine allgemeinverbindliche Rechtsnorm. Eine Baugenehmigung wird in der Regel nur dann erteilt, wenn das Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht widerspricht.

Praxistipp:
Auch gegen den Beschluss eines Bebauungsplanes kann rechtlich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorgegangen werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Baunutzungsverordnung
Bebauungsplan
Bebauungsplan/ einfacher
Normenkontrollverfahren

Ratgeber:

Baugenehmigung Teil 1
Baugenehmigung Teil 2

Norm:

§ 30 BauGB


 
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