|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Bedienungsanleitung |
Bedienungsanleitung
Der Verkäufer ist grundsätzlich zur Lieferung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung verpflichtet.
Kann die vom Verkäufer gelieferte Sache nur mit Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanleitung richtig benutzt werden, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, diese mitzuliefern.
Die Mitlieferung der Bedienungsanleitung gehört zur Hauptleistungspflicht des Verkäufers. Kommt er ihr nicht nach, so kann der Käufer die Zahlung des Kaufpreises zunächst verweigern und sich sogar vom gesamten Vertrag lösen.
Praxistipp:
Sollte der Käufer beim Kauf auf das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit einer Bedienungsanleitung hingewiesen worden sein, so ist der Verkäufer nicht zur Gewährleistung bzw. Lieferung einer brauchbaren Bedienungsanleitung verpflichtet.
|
|
|